Fachbereiche
Unsere Klein- und Heimtierpraxis an den Standorten Jessen / Schweinitz und Lutherstadt Wittenberg umfasst ein achtköpfiges Ärzteteam, vier Tiermedizinischen Fachangestellte und zwei Auszubildende zur TMFA. Weiterhin wird das Team durch unsere Servicemitarbeiterinnen tatkräftig unterstützt.
Im Team haben wir eine ausgebildete Fachkraft zur Hundephysiotherapeutin sowie eine Ärztin mit Qualifikationen im Fachbereich Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Orthopädie und Goldakupunktur.
Mit unserer Erfahrung, fachlicher Kompetenz, einem vielfältigen Leistungsangebot und moderner Ausstattung möchten wir Ihrem tierischen Familienmitglied eine Rundumversorgung gewährleisten.
Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und Medikamente für Haustiere dürfen grundsätzlich nur durch einen Tierarzt oder mit Rezept von einer Apotheke abgegeben werden. Diese Voraussetzungen sind im Arzneimittelgesetz und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung geregelt:
Arzneimittelgesetz §43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte:
(1) Arzneimittel (...), die (...) nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheke freigegeben sind, dürfen (...) für den Endverbrauch nur in Apotheken (...) in Verkehr gebracht werden. (4) Arzneimittel (...) dürfen ferner im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben (...) werden.
Tierärztliche Hausapothekenverordnung: §12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte:
(1) Arzneimittel, die (...) apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahemn einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren (...) abgegeben werden. (2) Eine Behandlung im Sinne des Absatz 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft 1. die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind.
Was ist erlaubt?
Was ist nicht erlaubt?
Bei Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten, die auf Grund einer Erkrankung dauerhaft oder in Abständen verabreicht werden müssen, sind Nachuntersuchungen dringend erforderlich. Über die Abstände setzen wir Sie in Kenntnis.
Prophylaktische Medikamente wie zum Beispiel Wurmkuren und Floh-/Zeckenmittel erhalten Sie sofern Ihr Tier einmal jährlich bei uns vorgestellt und/oder geimpft wurde.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die gesetzlichen Regelungen befolgen. Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
Bitte entsorgen Sie keine Medikamente im Hausmüll!
Die Entsorgung Ihrer Medikamente, auch abgelaufene oder angebrochene Medikamente, übernehmen wir für Sie kostenlos.
Medikamentenabgabe (Download)
Wir kennen Ihr Tier nicht. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir Ihnen keine Medikamente abgeben, die verschreibungspflichtig sind. Es gibt einiges, das frei verkäuflich in der Apotheke zu bekommen ist. Darauf weisen wir auch jeweils hin. Bei allem anderen nehmen wir Ihren Unmut für den Erhalt unserer Praxis in Kauf. Im schlimmsten Fall kann ein Tierarzt nämlich seine Approbation verlieren und dann können wir unsere Praxis schließen.
Ihr Tier ist chronisch krank. Die meisten Krankheiten beginnen ab einem gewissen Alter. Nun ist es aber so, dass Ihr Hund oder Ihre Katze pro Menschenjahr im Schnitt 4-5 Jahre altert. Wenn wir Sie also einmal pro Jahr zur Kontrolle einbestellen, ist das keine Schikane, sondern wichtig, um den Fortschritt der Erkrankung in dem Zeitraum zu beurteilen. Es ist immerhin 4-5 Jahre gealtert.
Zum Beispiel: Ihr Tier hat die gleiche Augenentzündung wie schon vor einem Jahr. Das kann sein. Aber das kann eben auch nicht sein. Was wären wir für eine Tierarztpraxis, die Ihnen einfach z.B. ein Antibiotikum fürs Auge mitgibt und in Wirklichkeit verschlimmert es den Zustand des Auges erheblich, weil eben doch etwas anderes dahinter steckt? Auf jeden Fall keine sorgfältige. Daher bitten wir Sie in solchen Fällen zu uns mit Ihrem Tier.
Allgemeine Veterinärmedizin
Präventivmedizin
Chirurgie
Orthopädie
Kardiologie
Neurologie
Labor (hausintern)
Bildgebende Diagnostik
Notfallmedizin
Alternativmedizin
Einzeltier- und Bestandsuntersuchung
Auch unsere vierbeinigen Freunde leiden zunehmend unter Zivilisationskrankheiten wie Diabetes, Adipositas und bestimmten Hauterkrankungen, um nur einige zu nennen. Für viele Hunde- und Katzenbesitzer ist die Gratwanderung zwischen Alltagsbewältigung und artgerechter Haltung und Ernährung schwierig. Auch Stressfaktoren, welche auf uns Menschen einwirken, werden von unseren Schützlingen sehr wohl aufgenommen und verarbeitet.
Zur Erkennung der oben erwähnten Erkrankungen stehen uns verschiedene Untersuchungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zusätzlich zur routinemäßig erfolgenden allgemeinen klinischen Untersuchung, die wir bei jedem Patienten durchführen, können wir Ihnen folgende "Gesundheitschecks" anbieten:
Kleiner Check: allgemeine klinische Untersuchung und Blutentnahme / Organprofil
Großer Check: allgemeine klinische Untersuchung und Blutentnahme / Organprofil, EKG, Röntgen von Herz und Lunge